TEILNAHMEBEDINGUNGEN
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Allgemein
Das Praxis+Award Qualitätssiegel ist die führende Auszeichnung einer vorbildlichen Servicequalität und Praxiskultur für Arztpraxen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Gütesiegel besitzt ein geprüftes Einreichungsverfahren, ist unabhängig und unparteiisch.
Nur von Dritten empfohlene Praxen können am Qualifikationsprozess für das Praxis+Award Qualitätssiegel Die Empfehlungen erfolgen durch Privatpersonen (z. B. Patienten, Dienstleister, Agenturen, Partner), „trusted partner“/ Partner der Initiative sowie durch eigene Recherchen des Initiativbüros. Siegelgeber ist das Initiativbüro Hamburg, Hegestraße 40, 20251 Hamburg, Sitz der praxis PLUS award GmbH. -
Einreichung / Teilnahme
Praxen werden nach positiver Einschätzung der Empfehlung(en) durch das Initiativbüro Hamburg für die Teilnahme nominiert. Die Benachrichtigung über diese Nominierung – mit detaillierten Informationen zum Einreichungsprozess für die Erlangung des Praxis+Award Qualitätssiegels sowie die Bekanntgabe der jeweiligen Einreichungsfrist – erfolgt per E-Mail, Fax oder postalisch durch das Initiativbüro Hamburg. Ferner unter www.plusaward.de
Die Praxen haben dann bis zu dem ihnen genannten Termin Gelegenheit, diese Nominierung durch die Einreichung der für die Auditierung erforderlichen Angaben (Online-Fragebogen plus Dokumenten-Uploads) offiziell anzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Verlängerung der in dem Benachrichtigungsschreiben genannten Einreichungsfrist vorzunehmen. Die Einreichung und somit die Teilnahme am QM-Prozess für das Praxis+Award Qualitätssiegel erfolgt online. Hierzu erhalten die nominierten Praxen individuelle Login-Daten (Teilnahme-ID), die ihnen den Zugang zu einem gesicherten Einreichungsbereich gewähren: https://www.plusaward.de/teilnahme. Innerhalb der in den Benachrichtigungen genannten Frist bearbeiten die Teilnehmer (Praxen oder deren Agentur) den Einreichungsbogen selbstständig. Über diesen Online-Fragebogen werden die Leistungen in den fünf Kriterien für vorbildliche Servicequalität und Praxiskultur abgefragt. Dabei haben Praxen die Möglichkeit, umfassend Auskunft über ihre für die Qualifizierung relevanten Aktivitäten (inkl. Dokumenten-Uploads) zu geben. Der einreichende Teilnehmer sichert die Richtigkeit seiner Angaben zu. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihre Angaben ggf. durch einen persönlichen Besuch und/oder auch jederzeit während der Öffnungszeiten überprüft werden dürfen.Die verbindliche Teilnahme und damit auch die Anerkennung der hier beschriebenen Teilnahmebedingungen erfolgt durch die Absendung des Online-Einreichungsbogens und des Dokumenten-Uploads über das Anklicken des abschließenden Buttons „EINREICHEN“. -
Praxis+Award Qualitätssiegel und Nutzung
Das Praxis+Award Qualitätssiegel, das dem Träger eine besondere unternehmerische und serviceorientierte Leistungsfähigkeit attestiert, basiert auf vorgegebenen Normen, fachlichen Anforderungskatalogen und gesetzlichen Vorgaben. Das renommierte und auf Auditierungen spezialisierte Unternehmen ACERT GmbH übernimmt als unabhängige Instanz die offizielle Prüfung und Dokumentation für das Praxis+Award Qualitätssiegel. Auch ACERT ist berechtigt im Namen der praxis PLUS award GmbH die Angaben der Praxis zu überprüfen.Eine erfolgreiche Auditierung und die sich daraus ergebende Auszeichnung mit dem Praxis+Award Qualitätssiegel setzt das Erreichen von mindestens 51% der zugrundeliegenden Gesamtpunktzahl voraus. Gleichzeitig erfolgt ausgehend von der Gesamtpunktzahl eine leistungsgerechte Einordnung der Siegelträger, was zur Vergabe des Praxis+Award Qualitätssiegels mit einer Wertung von einem bis zu fünf Sternen führt (sinngemäß der Auszeichnung von Hotels oder Restaurants folgend).Das Praxis+Award Qualitätssiegel erhalten Teilnehmer vier bis sechs Wochen nach der Einreichung und der anschließend erfolgreichen Dokumentenkontrolle durch die ACERT GmbH. Die Aushändigung des Praxis+Award Qualitätssiegels erfolgt als digitales Signet/Banner in unterschiedlichen Dateiformaten (eps, jpg, png etc.) zur Online-Nutzung (Banner, Website, Newsletter etc.) und für den Print-Einsatz (Praxis-Flyer, Broschüren, Anzeigen o. ä.) und als Trophäe/ Tischsegel. Das detaillierte Ergebnis wird im offiziellen Auditbericht durch die ACERT GmbH übermittelt. Erreicht ein Teilnehmer die erforderliche Gesamtpunktzahl von mindestens 51%, erhält er gemäß diesen Teilnahmebedingungen das Praxis+Award Qualitätssiegel. Mit der Zahlung der Prüf- und Nutzungsgebühr erhalten die ausgezeichneten Siegelträger das nicht ausschließliche, nicht auf weiter als den angegebenen Standort (Adresse der Praxis laut Einreichung) übertragbare und zeitlich auf die Geltungsdauer des Praxis+Award Qualitätssiegels beschränkte Recht, das Praxis+Award Qualitätssiegel in unveränderter Form in der Werbung für ihre Praxis bzw. Dienstleistungen in Print, Online und TV zu benutzen. Die Nutzung ist auf die Dauer von 12 Monaten ab dem Vergabezeitpunkt begrenzt – z. B. von 02/2023 bis 01/2024.
Das Qualitätssiegel darf in der werblichen Außendarstellung (die Präsentation innerhalb der Praxisräume ist davon ausgenommen) für ein Jahr ab Vergabe frei genutzt werden. Wird jedoch im Folgejahr eine erneute Auditierung vorgenommen, dann darf auch das/ die Ergebnisse der/des Vorjahres – als Nachweis der Auditierungshistorie – gemeinsam bis zum jeweiligen Ende des Gültidkeitsdatum weiterverwendet werden.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzungsrechte am Praxis+Award Qualitätssiegel zu erteilen. Die Abbildungsgröße Praxis+Award Qualitätssiegels kann vom Teilnehmer frei bestimmt werden. Anderweitige Veränderungen am Praxis+Award Qualitätssiegel sind nicht zulässig. Dies betrifft sowohl den Inhalt als auch dessen graphische Darstellung. Bei Veränderung der Abbildungsgröße hat der Teilnehmer die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. -
Kosten
Für die erfolgreiche erstmalige Teilnahme am Auditierungsprozess und für die anschließende Nutzung des Praxis+Award Qualitätssiegels wird eine einmalige Prüf- und Nutzungsgebühr in Höhe von € 690,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben. Wird im Folgejahr eine erneute Auditierung oder Nach-Auditierung von der Praxis beantragt, so wird eine Prüf- und Nutzungsgebühr in Höhe von € 490,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben. Die teilnehmende Praxis erhält ausschließlich nach erfolgreicher Prüfung und der entsprechenden Auszeichnung mit dem Praxis+Award Qualitätssiegel sowohl eine postalische oder auch eine digitale Rechnung (an die angegebene E-Mailadresse). Die Rechnung ist sofort fällig. Werden die unter Ziffer 3 genannten Voraussetzungen einer erfolgreichen Auditierung durch den Teilnehmer final nicht erreicht und kann der Teilnehmer daher nicht mit dem Praxis+Award Qualitätssiegel ausgezeichnet werden, so entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. In dem Fall kann die Praxis erneut oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut teilnehmen. -
Haftungsausschluss
Dem Siegelgeber sind keine der Eintragung und Benutzung des Praxis+Award Qualitätssiegels entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt. Widersprüche oder Löschungsanträge gegen die Markeneintragungen sind nicht anhängig. Darüber hinaus wird jegliche Haftung des Siegelgebers für den Fall, dass die Verwendung des Praxis+Award Qualitätssiegels nach diesem Vertrag Rechte Dritter verletzt, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder einem vorsätzlichen Verhalten des Siegelgebers beruhen. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Darunter sind solche Vertragspflichten zu verstehen, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. -
Praxis+Award Gala
Jury-Sonderpreise – Praxis+Award & AMBASSADOR OF EXCELLENCE: Unter allen Praxen, die das Praxis+Award Qualitätssiegel innerhalb des Vergabezeitraums der zurückliegenden 12 Monate erhalten haben, identifiziert eine Fachjury auf Basis der jeweiligen Leistungen innerhalb der fünf Exzellenz-Kriterien einmal im Jahr besonders vorbildliche Praxen, an die im Rahmen eines jährlichen Gala-Events die Praxis+Award AMBASSADOR OF EXCELLENCE Trophäe verliehen wird. Der Entscheid der Jury ist nicht anfechtbar. Die jeweiligen Siegel- und Preisträger werden über den entsprechenden Veranstaltungstermin für die Verleihung rechtzeitig benachrichtigt. Als Praxis+Award & AMBASSADOR OF EXCELLENCE können nur Praxen ausgezeichnet werden, die persönlich durch eigene Mitarbeiter oder Vertreter bei der Preisverleihung auf dem Fachsymposium und Zukunftsforum erscheinen – die Teilnahme an der Award-Gala ist für PraxisinhaberInnen und deren Begleitung/Teams kostenpflichtig. Auf die Preisvergabe kann verzichtet werden, wenn die Jury keine der zu bewertenden Leistungsangebote als preiswürdig erachtet oder andere Gründe dagegen sprechen. Der Veranstalter behält sich eine Absage der Veranstaltung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin vor, falls Umstände eintreten, die ihre Durchführung verhindern. Für aus der Absage entstehende Kosten haftet der Veranstalter nicht. -
Preisdotierung
Weder das Praxis+Award Qualitätssiegel noch die Auszeichnung mit dem Jury-Sonderpreis Praxis+Award & AMBASSADOR OF EXCELLENCE sind dotiert. -
Einwilligung in Veröffentlichung und Film-/Tonaufnahmen
Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung der eingereichten Basisinformationen zur Praxis, Bilder, des Praxisnamens und des Logos auf der Website von plusaward.de sowie im Rahmen der Pressearbeit des Initiativbüros, als Referenz und auf Webseiten von Kooperationspartnern des Veranstalters einverstanden. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Bei der jährlichen Preisverleihung/Veranstaltung/Kongress werden Film- und Fotoaufnahmen produziert. Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung zu PR-Zwecken von Film und Fotomaterial von der Preisverleihung/Veranstaltung in sämtlichen Medien zu PR- und werblichen Zwecken des Veranstalters einverstanden. -
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit der vereinbarten Geltungsdauer des Praxis+Award Qualitätssiegels, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Parteien, den Vertrag fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, (1.) wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß nicht abstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist dazu aufgefordert wurde; als wesentliche Vertragspflichten gelten insbesondere die in Ziffer 3 und 4 dieser Teilnahmebedingungen geregelten Pflichten, (2.) bei Handlungen des Teilnehmers, die geeignet sind, den Ruf des Siegelgebers oder der Vertragsmarken wesentlich zu schädigen. -
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag und seine Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere über seinen Bestand und seine Erfüllung, ist Hamburg.